Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu – Öffnungszeiten & Kontakt Friedhofsamt

Die Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu ist dafür verantwortlich, dass die Vorschriften sowie Anweisungen der Kommune zur Unterhaltung sowie Verwaltung des Friedhofs befolgt werden. Hierbei ist das Friedhofswesen Sache der Länder, hier speziell Sache der Kommunen sowie Kirchen. Es können entweder Kommunen beziehungsweise Kirchen Inhaber von Friedhöfen sein, welche dann die Friedhofsverwaltung mit deren Arbeiten betrauen.

Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu – Öffnungszeiten & Kontakt Friedhofsamt
Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu – Öffnungszeiten & Kontakt Friedhofsamt

Grab verlängern lassen

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man ein Grab käuflich erwerben würde. In Wirklichkeit erwirbt man lediglich ein Nutzungsrecht für das Grab. Die Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu bestimmt für dieses Nutzungsrecht eine festgelegte Mindestruhezeit . Die Mindestruhezeit könnte übereinstimmend mit der Laufzeit eines Grabes sein, kann aber auch differieren. Da die Mindestruhezeit nicht per Gesetz festgelegt ist, ist diese in jeder Gemeinde unterschiedlich.

Mehrheitlich legt die Friedhofsverwaltung bei Erwachsenen eine Mindestruhezeit von 20-30 Jahren fest. Bei Minderjährigen könnte die Mindestruhezeit auch kürzer sein. Die Friedhofsverwaltung unterrichtet den Inhaber des Nutzungsrechtes rechtzeitig darüber, zu welcher Zeit die Mindestlaufzeit herum ist. Sie können zu dieser Gelegenheit bestimmen, ob Sie die Grabstelle verlängern lassen möchten, oder nicht. Die Gebühren für das Grab verlängern lassen sind auch von Friedhof zu Friedhof verschieden.

Verwaltungsaufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu ist ebenfalls für Verwaltungsaufgaben zuständig:

  • Beauftragen der Friedhofgärtnerei Wangen im Allgäu
  • Verkehrssicherungspflicht für den kompletten Friedhof
  • Zulassung der Grabmale
  • Führung eines Grabstättenverzeichnisses
  • Festlegung & Überwachung der Ruhezeiten
  • Friedhof Regeln
  • Überwachung der Einhaltung der Friedhofssatzung, Friedhofsordnung beziehungsweise Grabgestaltungsvorschriften
  • Zuweisung der Grabstellen
  • Prüfung sowie Aufbewahrung von Bestattungsunterlagen
  • Grabgestaltung

Friedhofsgebühren Wangen im Allgäu

Man hat in der BRD für die Friedhofsgebühren einen groben Rahmen, innerhalb dessen die Friedhofsträger der diversen Kirchen beziehungsweise Gemeinden ihre Gebühren festschreiben können. Dabei könnten sich Friedhofsgebühren in Wangen im Allgäu um mehrere hunderte € zu sonstigen Gemeinden beziehungsweise Kommunen unterscheiden. Festgehalten sind die Friedhofsgebühren in der Friedhofsgebührensatzung. Bei der Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu kann man diese Friedhofsgebührensatzung jederzeit einsehen. Oft kann der Interessent die Friedhofsgebühren für Wangen im Allgäu darüber hinaus auf der speziellen Onlinepräsenz der Kommune downloaden.

Eine Umbettung beantragen

Für die Umbettung eines Verblichenen kann es verschiedene Ursachen geben. Möglicherweise sollen die Gräber verschiedener Angehöriger in einem Familiengrab zusammengebracht werden, oder sonstige relevante Gründe sprechen für so eine Umbettung.

Für die Umbettung muss ein berechtigter Angehöriger des Verstorbenen einen Gesuch auf Umbettung bei der Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu einbringen. Zunächst muss eine künftige Grabstelle nachgewiesen werden können, in welcher die Gebeine des Verblichenen nachher beerdigt werden. Die Gebühren für die Umbettung sind in den einzelnen Kommunen unterschiedlich und können in den Friedhofssatzungen bzw. der Gebührenordnung eines Friedhofs nachgelesen werden. Die Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu kann Interessenten gleichfalls über die Kosten einer Umbettung Informationen geben. Umbettungen dürfen ausschließlich von einem Bestatter beziehungsweise, wenn die Umbettung auf dem gleichen Friedhof stattfindet, vom Friedhofspersonal ausgeführt werden.

Friedhofsverwaltung Aufgaben

Ein Friedhofsverwalter hat viele Aufgaben auf dem Friedhof auszuführen. Im Nachfolgenden wollen wir ein paar Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu abbilden.

Die bedeutendste Pflicht der Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu ist es, die Friedhofsanlagen zu gestalten und zu verwalten. Stellenweise sind die Friedhöfe bereits sehr in die Jahre gekommen, von Zeit zu Zeit müssen jene aber auch völlig neu geplant und entwickelt werden. In diesem Fall ist es ausgesprochen wichtig, dass ein Friedhof eine angemessene Grabstätte nach dem Tode ist. Für Friedhöfe im Bestand ist es wichtig, dass die Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu die Rasenflächen, Grünflächen, Baumbestand, Ruheplätze und Wege instand hält.

Die zum Friedhof gehörigen Gebäude wie: Eingänge, Verwaltungsgebäude, Umfriedung, Trauerhalle bzw. Leichenhalle müssen auch betreut und in einem guten Zustand gehalten werden.

Genehmigung der Grabmale

Die Genehmigung der Grabmale ist eine wesentliche Aufgabe der Friedhofsverwaltung Wangen im Allgäu. Für jene Gestaltung der Grabmale gibt es durch Bundesland bzw. Gemeinde festgelegte Richtwerte, welche befolgt werden müssen. Natürlich ist keineswegs jede Größe beziehungsweise Form eines Grabmales möglich. Dabei wäre es gleichgültig, ob es sich um die Urnenbestattung bzw. Erdbestattung handelt.

Wo befindet sich die Friedhofsverwaltung in Wangen im Allgäu

Auf der nachfolgenden Karte finden Angehörige den Friedhofsverwalter in Wangen im Allgäu. Beim Klicken auf den Marker öffnen Sie die Rezensionen, Anschrift sowie Öffnungszeiten der gesuchten Friedhofsverwaltung in Wangen im Allgäu:

Ablauf von Bestattungen

Die Friedhofsverwaltung ist ebenso dafür zuständig, dass Beisetzungen pietätvoll verlaufen. Sie organisieren so zum Beispiel den Trägerdienst für einen Sarg, damit es hier auf keinen Fall zu unschönen Zwischenfällen kommt. Bei der Öffnung und Schließung eines Grabes ist ebenfalls auf Pietät und Respekt zu achten.

Wer kann einen Friedhof unterhalten?

Meist sind Friedhöfe in der Bundesrepublik in der Hand von Kommunen sowie Kirchengemeinden.

Friedhöfe könnten auch betreut werden von:

  • Jüdische Gemeinden
  • Andere, die mit der Betreuung des Friedhofs beauftragt worden sind
  • muslimische Gemeinden
  • Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen bzw. Körperschaften
  • Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts

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