Kann man das Erbe ausschlagen?

Stirbt ein Angehöriger und vererbt sein Vermögen, bedeutet dies nicht immer gleich Reichtum für den Erben. Auch das Gegenteil kann der Fall sein, denn nicht nur das gesamte Vermögen wird weiter vererbt, sondern ebenso die damit in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten.

Kann man das Erbe ausschlagen?
Kann man das Erbe ausschlagen?

Neben dem Vermögen, welches aus Konten, Gegenständen, wie Wertpapieren bestehen kann, erwarten den Erben eventuell auch Nachlassverbindlichkeiten, wie Beerdigungskosten und Schulden. Letzteres kann, beispielsweise, aus Kontoüberziehungen, laufenden Krediten, sowie aus Unterhaltsrückständen stammen.

Welche Gründe können für eine Erbausschlagung vorliegen?

Kein Erbe ist verpflichtet, ein Erbe auch antreten zu müssen. Besteht ein Erbe zu großen Teilen aus Verbindlichkeiten haben Erben das Recht dieses auszuschlagen. In diesem Fall geht das Erbe dann erst einmal an den nächsten Verwandten der Erbfolge über. Schlagen sämtliche Erben hingegen das Erbe aus, geht dieses automatisch an den Staat. Wer das Erbe ausschlägt, muss demnach auch nicht die Schulden des Erblassers übernehmen. Im Gegensatz dazu bedeutet dies aber auch, dass der Erbe keinerlei Anspruch mehr auf positive Vermögenswerte besitzt. Zumal es jetzt ebenfalls nicht mehr möglich ist, einen Pflichtteil einzufordern oder diverse Erinnerungsstücke zu erhalten.

Folgende Gründe sprechen für eine Erbausschlagung:

  1. Der Erblasser hinterlässt Schulden
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Kommt es nach einer Überprüfung der Werthaltigkeit des Nachlasses zu der Feststellung, dass mehr Schulden vorhanden sind, als positive Vermögen, macht es Sinn das Erbe auszuschlagen. Ansonsten könnte es passieren, dass der Erbe mit seinem privaten Vermögen für diese Schulden haftet. Nur in ganz seltenen Fällen sind Erben bereit dazu eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation durch das Erbe in Kauf zu nehmen.

  1. Der Erblasser hinterlässt eine sanierungsbedürftige Immobilie

Viele träumen davon mit einer geerbten Immobilie ihren Traum vom Eigenheim wahr werden zu lassen. Doch auch ein solches Erbe kann enorm teuer werden, wenn sich die Immobilie in einem sehr schlechten Zustand befindet und erst aufwendig saniert werden muss. Dies gilt vor allem für Immobilien die unter Denkmalschutz stehen, denn diese dürfen meist nur nach festgelegten Regeln saniert werden. Gleiches gilt außerdem für Immobilien auf denen noch ein Schuldenberg lastet. In beiden Fällen sollten Erben sich genau überlegen, ob sie das Erbe nicht doch besser ausschlagen.

  1. Persönliche Motive für eine Erbausschlagung

Ebenso kann es aber auch persönliche Motive geben, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird. Wer ohnehin finanziell unabhängig ist und bereits zu Lebzeiten nichts von dem Erblasser angenommen hat, kann demnach diese Vorgehensweise auch nach seinem Tod so handhaben. Dies gilt ebenfalls, wenn der Erbe ein schlechtes Verhältnis zum Erblasser gehabt hat. Ganz egal, ob der Erbe selbst im Testament eingetragen ist oder ob es zu einer Erbfolge gekommen ist, niemand ist verpflichtet das Erbe anzutreten.

  1. Erbausschlagung aus steuerlichen Gründen

Jede Einnahme muss hierzulande versteuert werden. Dies gilt ebenfalls für ein Erbe. In diesem Fall wird demnach die sogenannte Erbschaftssteuer fällig. Diese unterteilt sich ebenfalls in verschiedenen Steuerklassen, je nach Verwandtschaftsgrad. Wer diese Steuern nicht begleichen möchte, kann somit ebenso das Erbe ausschlagen.

  1. Wegen Privatinsolvenz das Erbe ausschlagen

Befindet sich der Erbe in einer Verbraucherinsolvenz und erbt, geht das gesamte geerbte Vermögen an den Insolvenzverwalter, sowie an die Gläubiger. Reicht das geerbte Vermögen hingegen nicht aus, um die kompletten Schulden zu begleichen, sieht der Erbe von dieser Erbschaft rein gar nichts, so dass es sinnvoll sein kann das Erbe auszuschlagen. Der nächste Erbfolger könnte in diesem Fall das Vermögen erben und eventuell nach der Insolvenz des ersten Erbens einen Anteil des Nachlasses abgeben.

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Lassen sich Schulden einer Erbschaft ohne Erbausschlagung umgehen?

Vielen graut es mit Recht davor Schulden zu erben. Schließlich müssten diese im Ernstfall mit ihrem privaten Vermögen für diese haften. Wer das Erbe in solchen Fällen ausschlägt, geht dann aber gänzlich leer aus. Durchaus gibt es aber zwei Möglichkeiten um sich vor den Schulden des Erblassers in Schutz nehmen zu lassen. Bleibt nach Abzug aller Schulden noch etwas vom Erbe übrig, kann es sich lohnen eine Haftungsbeschränkung vornehmen zu lassen. Demnach werden aus dem vorhandenen Vermögen die Schulden bezahlt, ohne dass der Erbe hier finanziell in der Pflicht steht.

FAQ – Alles, was Sie über das Ausschlagen eines Erbes wissen müssen

Was muss ich tun, wenn ich das Erbe ausschlagen will?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein Erbe auszuschlagen, müssen Sie einige Schritte unternehmen. Zunächst sollten Sie sich an das zuständige Nachlassgericht wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen und Formulare, um den Prozess einzuleiten. Sie müssen eine Erklärung abgeben, in der Sie ausdrücklich erklären, dass Sie das Erbe ausschlagen möchten. Dies sollte innerhalb der gesetzlichen Frist geschehen, die in der Regel sechs Wochen beträgt. Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig um diesen Schritt zu kümmern, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Welche Pflichten habe ich trotz Erbausschlagung?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, gibt es bestimmte Pflichten, die Sie beachten müssen. Zu den Hauptverpflichtungen gehört die Information des Nachlassgerichts über Ihre Entscheidung, das Erbe abzulehnen. Dies muss innerhalb der vorgegebenen Frist geschehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, mögliche Erben in der vorgeschriebenen Form zu benachrichtigen. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass etwaige Schulden oder Verbindlichkeiten des Erblassers ordnungsgemäß abgewickelt werden. Das Nachlassgericht wird Ihnen in diesen Angelegenheiten weiterhelfen und die erforderlichen Schritte erläutern.

Wie teuer ist es, ein Erbe auszuschlagen?

Die Kosten für das Ausschlagen eines Erbes können je nach Situation variieren. Grundsätzlich sind die eigentlichen Kosten für die Ausschlagung selbst in der Regel gering. Sie müssen lediglich die Gebühren für die notwendigen Dokumente und Formalitäten tragen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie auch die Kosten für die rechtliche Beratung in Betracht ziehen sollten, um sicherzustellen, dass Sie alle Aspekte korrekt abwickeln. Die genauen Kosten hängen von Ihrem individuellen Fall und den jeweiligen Anwälten oder Notaren ab, die Sie konsultieren.

Was darf man behalten, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Erbe abzulehnen, bedeutet dies, dass Sie auf sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers verzichten. Sie dürfen keine finanziellen Vorteile aus dem Erbe ziehen und haben keinerlei Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie Ihre Entscheidung nicht selektiv treffen können, d.h. Sie können nicht bestimmte Vermögenswerte behalten und andere ablehnen. Die Ablehnung des Erbes ist eine umfassende Entscheidung, die alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließt.

Wer trägt die Beerdigungskosten bei Erbausschlagung?

Die Frage nach den Beerdigungskosten ist oft eine wichtige Überlegung bei der Entscheidung, ein Erbe abzulehnen. In der Regel werden die Beerdigungskosten aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen. Wenn Sie das Erbe jedoch ausschlagen, übernehmen normalerweise die nächsten Angehörigen oder andere Verwandte die Verantwortung für die Beerdigungskosten. Es ist wichtig, die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu beachten, da diese variieren können. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Gemeinde die Kosten für die Bestattung trägt, wenn niemand sonst dafür aufkommt.

Wer zahlt die Miete, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind Sie nicht mehr für die finanziellen Verpflichtungen des Erblassers verantwortlich, einschließlich der Mietzahlungen. Die Mietzahlungen und alle anderen laufenden Verpflichtungen des Verstorbenen gehen auf diejenigen über, die das Erbe annehmen oder gesetzliche Erben des Verstorbenen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Mietverträge und die Abwicklung von Mietzahlungen von den örtlichen Gesetzen und den Bestimmungen im Mietvertrag abhängen können. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und die Situation zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, ist eine wichtige rechtliche Angelegenheit, die sorgfältig überlegt sein sollte. Es ist entscheidend, die erforderlichen Schritte korrekt und fristgerecht zu unternehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Trotz der Ausschlagung des Erbes gibt es bestimmte Pflichten und Verantwortlichkeiten, die beachtet werden müssen. Die Kosten für die Ausschlagung können je nach individuellem Fall variieren. Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte ordnungsgemäß abgewickelt werden. Beachten Sie auch, dass Sie bei der Ablehnung des Erbes sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers aufgeben. Bei Fragen zu Beerdigungskosten und Mietzahlungen sollten Sie die örtlichen Gesetze und Vorschriften berücksichtigen und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden oder Vermietern Kontakt aufnehmen.


Erbschein beantragen: Wozu dient ein Erbschein und wie beantragen Sie diesen?

Erbschein beantragen
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Verstirbt ein geliebter Mensch ist nicht nur die Bestattung oftmals ein Streitpunkt zwischen den Angehörigen. Häufig gehen die Streitereien in die zweite Runde, sobald der Verstorbene seine letzte Ruhestäte gefunden hat.

Nun geht es meist darum, wer das Vermögen oder auch die Altlasten des Verstorbenen erbt. Steht der Erbe bzw. die Erben fest, gilt es dann, dass Erbschein beantragen in Angriff zu nehmen. -> Ratgeber Erbsein beantragen

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